Kosten
Hebammenhilfe steht jeder Frau während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit zu.
Die vereinbarten Leistungen werden im Rahmen der Hebammenvergütungsvereinbarung von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Diese beinhalten:
In deiner Schwangerschaft
- Schwangerenvorsorge laut Mutterschaftsrichtlinien
- Hilfe bei Beschwerden
- Max.12 telefonische Beratungen
- Geburtsvorbereitungskurse
Im Wochenbett und Stillzeit
- tägliche Hausbesuche bei Bedarf in den ersten 10. Lebenstagen bis zu zweimal täglich
- ab dem 11.Lebenstag bis zur 12.Lebenswoche nach Geburt Eures Kindes sind noch weitere 16 Kontakte möglich ( damit sind auch telefonische Beratungen gemeint )
- danach sind nach Bedarf 8 weitere Kontakte bis zum Ende des 9. Lebensmonat bzw. bis zum Ende der Stillzeit möglich
- Rückbildungsgymnastik